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POLITIK/401: Düsseldorfer Landtag berät Wasserentnahmeentgeltgesetz (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 7. April 2011

Düsseldorfer Landtag berät Wasserentnahmeentgeltgesetz
BUND fordert Stopp der Begünstigungen für Braunkohle

Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes
- RWE soll für Sümpfungswasser zahlen
- Privilegien für Kraftwerksbetreiber streichen


Düsseldorf, 07.04.2010 - Auf der heutigen Anhörung des Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags zum Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes fordert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) den Stopp der Begünstigungen für die Braunkohlenförderung und - nutzung. Zwar begrüßt der Umweltverband die Pläne der Landesregierung, die von Schwarz-Gelb beschlossene Befristung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes aufzuheben und die Sätze zu erhöhen. Allerdings müssten endlich auch die Begünstigungen für Kraftwerksbetreiber und die Ausnahmetatbestände für die Grundwasserzerstörung durch die Braunkohlentagebaue gestrichen werden.

"Dass RWE Power zur Trockenlegung der Braunkohlentagebaue weiterhin jährlich mehr als 500 Millionen Kubikmeter Grundwasser hebt, ohne einen Cent dafür bezahlen zu müssen, während jeder Wasserwerksbetreiber belastet werden soll, ist nicht nachvollziehbar", sagt Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW. "Diese stillschweigende Subventionierung des Braunkohlentagebaues zulasten der Umwelt muss endlich sanktioniert werden." Von daher sei die Grundwasserentnahme durch RWE generell mit einem Entgelt von mindestens 5 Cent pro Kubikmeter zu belegen. Dies sei auch im Sinne einer dringend erforderlichen Energiewende und Substituierung der Braunkohle durch erneuerbare Energieträger geboten.

Zurzeit werden immer noch mehr als 540 Millionen Kubikmeter pro Jahr so genanntes Sümpfungswasser gefördert. Allein der "ungenutztö in die Oberflächengewässer eingeleitete Anteil (ca. 290 Mio. m) führt dort zu erheblichen Veränderungen des Temperaturregimes, der Wasserführung sowie der stofflichen Belastung. Auch das "genutzteö Wasser wird vor allem in der Energieproduktion verwendet, 122 von 180 Mio. m wurden für die Kraftwerke genutzt. Auch wenn das so genannte Sümpfungswasser in Teilen wieder zur Grundwasseranreicherung versickert wird (ca. 70 Mio. m3) , muss nach Auffassung des BUND mindestens die Hälfte dieser Menge mit dem Wasserentnahmeentgelt belegt werden, da durch eine Förderung immer eine Schädigung des Grundwasserleiters in quantitativer und qualitativer Hinsicht erfolgt.

Grundsätzlich fordert der BUND, auch Oberflächenwasserentnahmen zu Zwecken der Kühlwassernutzung für Kraftwerke stärker als geplant zu belasten. Es sei nicht nachvollziehbar, dass nach dem Gesetzentwurf für die Kühlwasserentnahme nur ein verringerter Satz von 4 Cent/m3 gelten soll. Wenn das Wasser dem Gewässer unmittelbar wieder zugeführt wird (Durchlaufkühlung), soll das Wasserentnahmentgelt sogar nur 0,4 Cent/m3 betragen. "Dieses Wasser wird mit bis zu 35 °C im den Fluss zurückgeführt und sorgt dort für entsprechende Belastungen", sagte der BUND-Experte Jansen. "Wir fordern daher auch dafür den vollen Satz." Ein Kohlekraftwerk wie das in Krefeld geplante verbraucht bei kalkulierten 8 000 Volllaststunden pro Jahr eine Wassermenge von 720 Mio. m.

Die geplanten Privilegien für die Energiewirtschaft widersprechen nach Auffassung des BUND den Vorgaben des Art. 9 der EU- Wasserrahmenrichtlinie nach Zugrundelegung des Verursacherprinzips und der Erhebung kostendeckender Wasserpreise. Nur mit den vollen Einnahmen nach dem Wasserentnahmeentgelt-Gesetz könnten darüber hinaus die wesentlichen Landesmittel zur Erfüllung der Förderanteile im Rahmen des Programms "Lebendige Gewässerö bereitgestellt werden. Dies sei zwingend notwendig, damit die rechtsverbindlichen Verpflichtungen zum Gewässerschutz erfüllt werden können.

Die Stellungnahme zur heutigen Landtagsanhörung finden Sie unter www.bund-nrw.de


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Quelle:
Presseinformation, 7. April 2011
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. April 2011