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RECHT/041: Erfolg - Gericht kritisiert nur Details am Rheinprogramm zum Hochwasserrückhalt (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 3. August 2010

Frontalangriff auf das Integrierte Rheinprogramm und den Hochwasserschutz gescheitert

Freiburger Verwaltungsgericht kritisiert nur Details des Rheinprogramms


(Stuttgart/Freiburg) Mit der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Polder "Alte Elzmündung" wollten die Kläger das Integrierte Rheinprogramm insgesamt zu Fall bringen. Nach Ansicht des BUND ist diese Strategie grundlegend gescheitert, da die 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes Freiburg in ihrem heutigen Urteil nur einige Details des Planfeststellungsbeschlusses kritisiert. Der BUND stuft dies als Erfolg für die Menschen ein, die unterhalb des staugeregelten und begradigten Oberrheins seit Jahren mit dem ständig zunehmenden Risiko einer großen Hochwasserkatastrophe leben müssen.

Nach Ansicht der Kläger hätte das Integrierte Rheinprogramm zum Hochwasserrückhalt am südlichen Oberrhein einer eigenständigen Gesetzgebung sowie eines gesonderten Raumordnungsverfahrens bedurft. Das Freiburger Verwaltungsgericht hat dies nun verneint. Zudem kamen die Richter zum Ergebnis, dass die periodischen "Ökologischen Flutungen" durchaus geeignet sind, die Lebensgemeinschaften im geplanten Polderareal für den Ernstfall fit zu machen und gegen eine großflächige Überflutung im Retentionsfall zu wappnen. Damit ist die Strategie der Kläger gescheitert, die "Ökologischen Flutungen" als wesentlichen Baustein aus dem Integrierten Rheinprogramm herausnehmen zu lassen.

Dr. Brigitte Dahlbender, Vorsitzende des BUND Baden-Württemberg, forderte das Land auf, die vom Gericht zu Recht monierten Mängel im Planfeststellungsbeschluss nun möglichst schnell zu beheben. "Angesichts der massiven Hochwassergefahr auf der Rheinstrecke von Iffezheim bis Mainz muss der nötige Hochwasserrückhalt am südlichen Oberrhein nun so schnell wie möglich gesichert werden und darf nicht durch langwierige Berufungsverfahren verschleppt werden. Das vom Gericht bemängelte Grundwasserkonzept für zwei Gemeinden und der Schutz der Schmalen Windelschnecken müssen jetzt möglichst schnell in der Planfeststellung berücksichtigt werden. In den Klägergemeinden bestehen massive Vorbehalte gegen den Hochwasserrückhalteraum. Hier muss das Land reagieren", so Dahlbender abschließend.

Eine umfassende Stellungnahme des BUND zum Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Ortenaukreis finden Sie hier:
http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/integriertes-rheinprogramm-planfeststellung.html


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Quelle:
Presseinformation, 3. August 2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. August 2010