BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 1109, vom 14. Juni 2017, 36. Jahrgang
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)
TFA - ein neuer Schadstoff in Grund-, Trink- und Oberflächengewässern
Man glaubt es kaum - obwohl Grund- und Trinkwässer hoch und runter analysiert werden, werden selbst im Mikrogrammbereich immer noch Schadstoffe entdeckt. Dazu gehört Trifluoracetat (TFA), ein Wirkstoffverstärker, mit dem sich jetzt die GELSENWASSER AG und die Mannheimer Wasserversorgung herumschlagen müssen. Bei TFA handelt es sich um eine Industriechemikalie oder um ein Pestizid-Abbauprodukt. TFA kann auf unterschiedlichste Weise in Oberflächengewässer sowie in Grund- und Trinkwässer gelangen. Die TFA-Befunde im Neckar - und damit in den Rohwasserressourcen der Mannheimer Wasserversorgung - lassen sich auf eine industrielle Einleitung durch den Chemiekonzern Solvay in Bad Wimpfen zurückzuführen (Details siehe auf S. 3/4). Demgegenüber werden die TFA-Befunde in einem der größten Trinkwasserversorgungsunternehmen Deutschlands, der GELSENWASSER-AG (Nordrhein-Westfalen), auf den Einsatz von Pestiziden zurückführt (vgl. gelsenwasser.de/wasser/trinkwasserqualitaet/aktuelles/ [1]).
TFA ist aufgrund seiner chemischen Eigenschaften sehr gut wasserlöslich und bei der Trinkwasseraufbereitung nicht zu entfernen. Gelangt TFA einmal ins Wasser, bleibt es dort auch. Das stabile Molekül kann auch in der Natur kaum abgebaut werden. TFA wird in der Trinkwasserverordnung nicht aufgeführt, so dass bis jetzt auch kein gesetzlich festgeschriebener Grenzwert festgelegt wurde. Das Umweltbundesamt (UBA) hat allerdings einen allgemeinen Vorsorgewert ermittelt und dabei toxikologische Aspekte sowie Reinheitsansprüche an das Trinkwasser berücksichtigt. Maßnahmen, um die Aufnahme von TFA im Wasser zu verringern, müssen somit erst ab einer Konzentration von über 10 µg/l TFA im Trinkwasser ergriffen werden. Seit Januar 2017 stuft das Umweltbundesamt zudem den Stoff als nicht-relevanten Metaboliten (nrM - vgl. RUNDBR. 1096/1-2) von Wirkstoffen aus Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit einem Gesundheitlichen Orientierungswert (GOW, s. 1105/4) von 3 µg/l ein. Zuvor hatte ein GOW von nur 1 µg/l gegolten. Als Begründung der Änderung des Grenzwertes werden ergänzende Studien zur Toxizität angeführt, die eine höhere Bewertung zulassen (vgl. umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/374/dokumente/gowpsm20170111.pdf [2]).
Wie es zu dieser Heraufsetzung des GOW gekommen ist, wollte die
LINKS-Fraktion im Bundestag wissen und hatte dazu eine Kleine Anfrage
in den Bundestag eingebracht. In ihrer Antwort 18/12461 vom 22.05.17
schreibt die Bundesregierung erstaunlicherweise, dass die
Heraufsetzung des GOW von 1 µg/l auf 3 µg/l mit Untersuchungen des
Konzerns gerechtfertigt wird, der die TFA-bildenden Pestizide
herstellt und vermarktet:
"Grundlage der Änderung des gesundheitlichen Orientierungswertes (GOW)
waren Originalunterlagen zu den mit der Substanz durchgeführten
In-vitro- und Invivo-Studien des Rechteinhabers, Bayer Crop Sciences."
Dass sich BAYER damit selbst einen Persilschein für seine TFA-Pestizide ausstellen durfte, sei aber keinesfalls suspekt. Denn der BAYER-Konzern habe "die Untersuchungen nach den Vorgaben der Guten Labor-Praxis (GLP) und gemäß den Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD; Richtlinie 408) als auch der United States Environmental Protection Agency (US EPA; OPPTS 870 3100) durchgeführt und hierfür die Kosten getragen". Den Verweis auf die einschlägigen Normen der guten Laborpraxis interpretieren wir mal so: Dass die kommerziellen Interessen des Pestizidherstellers kritische Fragen nach der Neutralität des Untersuchungsdesigns auslösen könnten, ist nach Meinung der Bundesregierung völlig abwegig, denn alle BAYER-MitarbeiterInnen sind zu höchster wissenschaftlicher Sorgfalt und Genauigkeit verpflichtet! Darauf kann man im Umweltbundesamt blind vertrauen. -n.g.-
Die LINKS-Fraktion wollte auch wissen, ob es sich bei den TFA-Befunden
im Gelsenwasser-Versorgungsgebiet um Einzelfälle handeln würde. Das
Eingeständnis der Regierung:
"Da der Bundesregierung keine Daten über die Verbreitung von
Triflouressigsäure (TFA) im Grundwasser vorliegen, kann nicht
abgeschätzt werden, ob es sich bei den Funden der Gelsenwasser AG um
Einzelfälle handelt."
Wie schon in früheren parlamentarischen Anfragen zur
Grundwasserqualität verweist die Regierung auch bei der
TFA-Problematik erneut auf den Föderalismus: Grundwasseruntersuchungen
sind Angelegenheit der Bundesländer (s. RUNDBR. 1107/1).
"Aussagen zur Belastung von Trinkwasserentnahmestellen laufen nicht
auf Bundesebene zusammen. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat eine
Abfrage bei Wasserversorgern und Landesbehörden gezeigt, dass keine
weiteren Überschreitungen des GOW auftraten."
Dabei bleibt zum einen offen, ob es sich bei der Deklaration einer Nicht-Überschreitung um den alten 1 µg-GOW oder den - dank der BAYER-Untersuchungen - verlaschten 3 µg-GOW handelt. Zum anderen haben wir die Befürchtung, dass es immer noch Wasserversorger gibt, die sich aus Imagegründen mit Positivbefunden eher bedeckt halten - zumal sich Wasserwerker und Pestizidhersteller in einem Runden-Tisch-Gremium zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet haben (s. RUNDBR. 1107/4) - Motto: Keiner darf den anderen anschwärzen! Erfreulich ist immerhin, dass die Bundesregierung mitteilt, dass die Messempfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und -metaboliten vom 16. Januar 2017 inzwischen empfiehlt, auch TFA im Grundwassermonitoring zu berücksichtigen. -n.g.-
In ihrer Kleinen Anfrage wollte die LINKS-Fraktion auch wissen, ob die
Bundesregierung Maßnahmen für erforderlich hält, "um den Einsatz von
Pestiziden, die zur TFA-Bildung führen, einzuschränken oder
anderweitig zu reglementieren?" Nach Meinung der Regierung zeige die
aktuelle Befundlage,
"dass der Gesundheitliche Orientierungswert (GOW) nur in
Ausnahmefällen überschritten werde. Daher hält die Bundesregierung
derzeit keine Maßnahmen für notwendig".
Dass die "Ausnahmefälle" einen der größten deutschen Wasserversorger betreffen, scheint für die Regierung vernachlässigbar zu sein. Auf eine entsprechende Frage teilt die Regierung ferner mit, dass ihr "keine Erkenntnisse" vorliegen, "wie die TFA-Problematik in der Europäischen Kommission eingeschätzt und bewertet wird".
"Sind nach Auffassung der Bundesregierung Pestizide, die TFA enthalten, essenziell für den Anbauerfolg?" Auf diese Frage der LINKS-Fraktion antwortete die Bundesregierung, dass es sich nach ihrer Kenntnis bei den beiden Wirkstoffen Flurtamone und Flufenacet um Wirkstoffe handele, "die im Ackerbau wegen ihres Wirkungsspektrums zur Resistenzvermeidung notwendig sind". Und auf die Frage , ob "zu ähnlichen Kosten weniger problematische Pestizide zur Verfügung, die nicht zu TFA oder anderen trinkwasserrelevanten Pestiziden abgebaut werden", verwies die Bundesregierung wiederum auf die Notwendigkeit einer Resistenzvermeidung - soll heißen, dass die Landwirte fortlaufend und perio-disch die von ihnen eingesetzte Pestizid-Palette wechseln müssen, um die Ausbildung von Resisten-zen zu unterdrücken.
Auf die Frage nach der gesundheitlichen Relevanz von
Trifluoressigsäure (TFA) im Trinkwasser antwortet die Bundesregierung,
dass schon die Heraufsetzung des GOW für TFA zeige,
"dass für den Menschen nach dem derzeitigen Stand des Wissens auch bei
einer Aufnahme über einen längeren Zeitraum nicht von einer
gesundheitlichen Besorgnis auszugehen ist".
Und wegen der nur ausnahmsweise zu registrierenden Überschreitung des
heraufgesetzten GOW sei auch eine Einschränkung der Verwendung von
Pestiziden, die zur TFA-Bildung führen, nicht erforderlich.
Rechtsverbindliche Restriktionen bei der Pestizidzulassung auf
Bundesebene seien nur wegen einer lokalen Überschreitung des GOW
ohnehin "nicht ableitbar" - und weiter:
"Falls Maßnahmen notwendig sind, hängen diese von den Bedingungen des
Einzelfalles ab. Soweit möglich, werden dabei Maßnahmen zur Reduktion
der Einträge zu bevorzugen sein; anderenfalls sind Maßnahmen in der
Trinkwasseraufbereitung zu treffen. Die Bundesregierung geht davon
aus, dass beim Vollzug der Trinkwasserverordnung die jeweils
geeigneten Maßnahmen identifiziert und getroffen werden."
Damit halst die Bundesregierung letztlich die Verantwortung zum einen den Wasserwerkern auf, die sich Eliminierungsverfahren für TFA einfallen lassen sollen. Zum anderen müssen sich die Gesundheitsämter, die für den Vollzug der Trinkwasserverordnung zuständig sind, Gedanken darüber machen, wie mit TFA im Rohwasser der Wasserwerke und ggf. im Trinkwasser umzugehen ist. Da erscheint uns die Forderung eines GELSENWASSER-Pressesprechers, auf breiter Front zum prinzipiell TFA-freien Ökolandbau überzugehen, durchaus plausibler. -n.g.-
Lt. HEILBRONNER STIMME hatte die Landesanstalt für Umwelt, Messungen
und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) bei einem Forschungsprojekt
Mitte Sept. 2016 erstmalig Hinweise auf eine Verunreinigung des
Neckars mit Trifluoracetat ab der Höhe von Bad Wimpfen erhalten:
"Die folgenden Untersuchungen in den flussabwärts gelegenen
Trinkwasserfassungen konnten Trifluoracetat in Konzentrationen über
dem Maßnahmewert von 10 Mikrogramm pro Liter nachweisen. Als
unmittelbare Maßnahme nahmen die betroffenen Wasserversorger besonders
belastete Brunnen vom Netz und erhöhten die Zumischung unbelasteten
Wassers."
Nach den etwas anderen Angaben des SWR sei das Ganze "eher durch einen
Zufall" herausgekommen:
"In einer Doktorarbeit am Technologiezentrum Wasser in Karlsruhe wurde
aufgedeckt, dass der Neckar bei Bad Wimpfen mit einer Fluorverbindung
belastet ist. Der Doktorand entwickelte ein Verfahren, mit dem er
besonders kleine Moleküle im Wasser nachweisen kann, so ein Sprecher
des Technologiezentrums. Im Rahmen der Doktorarbeit habe er
Trinkwasser aus dem Raum Mannheim/ Heidelberg mit Anteilen von
Neckarwasser untersucht und darin entsprechende Salze einer
Fluoressigsäure festgestellt. Daraufhin habe das Technologiezentrum
mehrere Stellen im Neckar beprobt und sei auf die Einleitestelle von
Solvay in Bad Wimpfen (Kreis Heilbronn) gestoßen. Dort war eine
beachtliche Menge des Salzes im Fluss."
Durch die Untersuchungen wurde publik, dass die Solvay Fluor GmbH über
Jahre hinweg mehrere Kilogramm TFA pro Stunde in den Neckar
eingeleitet hatte. Im Neckar selbst stellten sich dadurch
Konzentrationen von bis zu 100 µg/l ein. Die hohen Konzentrationen
verbunden mit der äußerst guten Wasserlöslichkeit von TCA führten im
Uferfiltrat des Neckars - und dann auch im Trinkwasser - zur
Überschreitung des Maßnahmenwertes von 10 µg/l. Das sorgte für einige
Aufregung und Empörung - vor allem in den Kommunen, deren
Trinkwasserversorgung u.a. auch auf Uferfiltrat aus dem Neckar
basierte. Die in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe konterte das
Unternehmen kühl:
"Das Unternehmen legt Wert auf die Feststellung, dass es zu keinem
Zeitpunkt gesetzlich festgelegte Abwassergrenzwerte oder Vorgaben der
Behörden überschritten hat. Alle Anlagen in unserem Werk in Bad
Wimpfen waren und sind im bestimmungsgemäßen Betrieb. Es gibt keinen
Anlass zu Beunruhigung." (Pressemitt. von Solvay am 07.10.16).
Wie auch bei BAYER pocht man bei Solvay darauf, dass TFA
gesundheitlich eher irrelevant sei:
"Aktuelle Studien zeigen, dass ein 70 Kilogramm schwerer Mensch
täglich 4.000 Liter Wasser trinken müsste, um bei einer Konzentration
von 10 Mikrogramm pro Liter, einen gesundheitlichen Effekt zu
erreichen",
so die Presseabt. von Solvay am 31.03.17. Ferner betonte der Konzern,
dass man keine Trifluoressigsäure, sondern deren neutralisiertes Salz,
also Trifluoracetat, einleite. Und im Übrigen sei es noch gar erwiesen
ob die bei Heidelberg im Trinkwasser von Edingen-Neckarhausen
nachgewiesenen Höchstkonzentrationen von bis zu 22 µg/l tatsächlich
auf Uferfiltrat aus dem Neckar - und damit auf Solvay - zurückzuführen
seien. Das sei Gegenstand weiterer Untersuchungen der LUBW und des RP
Stuttgart.
Da Solvay beteuert hatte, dass die nicht gerade geringen TFA-Einleitungen durch den wasserrechtlichen Einleitebescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart abgedeckt seien, haben wir mit Verweis auf das Umweltakteneinsichtsrecht beim RP Stuttgart nicht nur um die Übermittlung sämtlicher Einleitedaten aus der amtlichen und der Eigenüberwachung von Solvay gebeten - sondern auch um Übermittlung des Einleitebescheides. Tatsächlich hatte das RP Stuttgart auf Seite 13 des Bescheides die Einleitung von TFA indirekt gebilligt. Das hat auch in Fachkreisen für ein gewisses Kopfschütteln gesorgt.
Einen zusammenfassenden Aufsatz über die TFA-Belastung des Neckars und die jetzt laufenden Bemühungen von Solvay, die TFA-Einleitungen zu reduzieren, können RUNDBR.-LeserInnen auf http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/TFA-im-Neckar-Einer-ominoesen-Chemikalie-auf-der-Spur;art16305,3756520 [3] nachlesen.
Die Trinkwasserversorgung von Edingen-Neckarhausen, wenige Kilometer
neckarabwärts von Heidelberg, war am stärksten von der TFA-Belastung
im Neckar betroffen. Die dortige SPD hatte deshalb im Mai 2017 eine
Petition lanciert, um Solvay und das RP Stuttgart zu veranlassen, die
TFA-Einleitungen umgehend einzustellen. In der Petition wird das
Vorgehen von Solvay als "nicht nur unanständig" bezeichnet. Der
Konzern würde mit seinen Abwassereinleitungen darüber hinaus, "die
vielfältigen Bemühungen zur Reinhaltung unserer Gewässer torpedieren" -
und weiter:
"Da dies aber genehmigt geschieht, sind in besonderer Weise die
Regierungspräsidien in der Pflicht, solche Gepflogenheiten zu stoppen
und künftig nicht mehr zu genehmigen."
Weitere Informationen zur Petition unter
www.spd-edingen-neckarhausen.de/
Im Dez. 16 hatten sich das RP Stuttgart und der Solvay-Konzern auf einen Fahrplan zur Reduzierung der TFA-Einleitungen geeinigt. Zum Inhalt des Fahrplans hatte die HEILBRONNER STIMME am 07.12.16 berichtet, dass bei einem Gespräch im Stuttgarter Umweltministerium das Unternehmen angekündigt habe, "Trifluoressigsäure künftig vor allem in einem Solvay-Werk in Frankreich zu produzieren". Damit würde sich die TFA-Menge im Abwasser des Standortes Bad Wimpfen "dauerhaft um die Hälfte" reduzieren. Ob durch die Produktionsverlagerung die Belastung von französischen Gewässern entsprechend zunehmen wird, wurde nicht mitgeteilt. Wie immer in solchen Fällen wurde auch von Solvay das Arbeitsplatz-Argument herausgestrichen. Wenn die TFA-Einleitungen zu stark eingeschränkt würden, wären am Standort Bad-Wimpfen 100 bis 400 Arbeitsplätze in Gefahr.
Besonders folgenreich ist die TFA-Belastung des Neckar-Uferfiltrats
für die Mannheimer Wasserversorgung. Eines der drei großen Mannheimer
Wasserwerke nutzt ein Grundwasservorkommen, das etwa zu einem Drittel
aus Neckar-Uferfiltrat gespeist wird. Deshalb erscheint es kaum
möglich, den Gesundheitlichen Orientierungswert von 3 µg/l im
Trinkwasser zu unterschreiten. Das ist deshalb misslich, weil in der
Rhein-Neckar-Region die Wasserversorgung ohnehin zahlreichen weiteren
Restriktionen unterworfen ist - angefangen vom Naturschutz über
Altlasten und Nitrat bis hin zur drohenden Druckumkehr im mittleren
Grundwasserleiter. Auf einem Workshop des Karlsruher Instituts für
Technologie (KIT) zum Thema "Grundwasserbewirtschaftung in
NATURA2000-Gebieten" am 16.01.17 hatte eine Mitarbeiterin der MVV
Netze GmbH geklagt, dass TFA jetzt "alles über den Haufen geworfen"
habe.
"Wegen der unsicheren Perspektiven müssen wir alles strategisch
überdenken. Die Behörden können uns keine Planungssicherheit geben."
Soll heißen: Durch TFA wird die ohnehin prekäre Situation der
Mannheimer Wasserversorgung noch unsicherer. Der Mannheimer
Wasserversorger wird derart in die Enge getrieben, dass es im Rahmen
der "Zielstruktur Wasser" der MVV Netze GmbH immer schwieriger wird,
Investitionsentscheidungen zu treffen, die zukunftsfähig erscheinen.
TFA habe gezeigt, dass zusätzliche bzw. neue Belastungen "jederzeit
auftauchen" können.
Weitere Auskunft zu
den unsicheren Zukunftsperspektiven
der Mannheimer Wasserversorgung bei
Frau Dipl. Ing. Kathrin Böttcher
Telefon: 0621 290 36 21
E-Mail: kathrin.boettcher@mvv-netze.de
www.mvv-netze.de
[1] gelsenwasser.de/wasser/trinkwasserqualitaet/aktuelles/
[2]
umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/374/dokumente/gowpsm20170111.pdf
[3] http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/TFA-im-Neckar-Einer-ominoesen-Chemikalie-auf-der-Spur;art16305,3756520
*
Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1109
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
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© Freiburger Ak Wasser im BBU
veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juli 2017
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